Leitsatz

Kein professionelles Foto- und Filmstudio in Dachgeschosswohnung

 

Normenkette

(§§ 10, 13, 15 WEG)

 

Kommentar

1. Die Erlaubnis zur Nutzung eines Wohnungseigentums im Dachgeschoss für "Organisation und Konzeption von und für Werbeproduktionen ohne Publikumsverkehr" umfasst nicht eine Nutzung für die Herstellung professioneller Foto- und Filmaufnahmen.

2. Der Widerruf einer Erlaubnis ist – ggf. sogar ohne Abmahnung – gerechtfertigt, wenn ein Berechtigter die Grenzen der ihm erteilten Ermächtigung nicht einhält.

 

Link zur Entscheidung

OLG Hamburg, Beschluss vom 19.12.2001, 2 Wx 106/01( Hanseatisches OLG Hamburg v. 19.12.2001, 2 Wx 106/01, ZMR 5/2002, 370)

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