Begriff

Der Notar ist eine öffentliche vom Staat ernannte Amtsperson. Als vom Staat und vom Auftraggeber unabhängiger Jurist wird er aufgrund von Erfahrung, Qualifikation und Neutralität für bestimmte bedeutsame Geschäfte hinzugezogen.

 
Die häufigsten Fallen
  1. Keine Identität zwischen dem Aufteilungsplan und dem Aufteilungsvertrag bzw. der Teilungserklärung

    Prüfen bzw. klären muss der Notar, ob zwischen dem Aufteilungsplan und dem Teilungsvertrag (§ 3 WEG) bzw. der Teilungserklärung (§ 8 WEG) eine Identität besteht. Deshalb wird in den Verträgen jeweils auf die Nummer des Sondereigentums in den Aufteilungsplänen Bezug genommen.

  2. Keine Regelung bezüglich Garagen und Sondernutzungsrechten

    Beim Zweifamilienhaus handelt es sich in der Regel um eine Wohnanlage mit einer Wohnung im Erdgeschoss und einer Wohnung im Obergeschoss. Durch die geringe Anzahl der Mitglieder ist in der Gemeinschaftsordnung weder ein Verwalter noch eine Versammlung zwingend erforderlich. Eine Verteilung der Kosten kann nach Anzahl der Bewohner erfolgen. Bei der Aufteilung ist vom Notar lediglich zu prüfen, ob eine Regelung bezüglich der Garagen und der Sondernutzungsrechte vorgesehen ist, da dies oft vergessen wird.

  3. Keine Umwandlung von Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum bzw. Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

    Insbesondere darf kein Sondereigentum zu Gemeinschaftseigentum bzw. Gemeinschaftseigentum zu Sondereigentum umgewandelt werden, da hierfür die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich wäre. Hierauf hat der beurkundende Notar zu achten und gegebenenfalls hinzuweisen.

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