Der Ausbildungsfreibetrag von 1.200 EUR (ab 1.1.2023) jährlich für ein gemeinsames, auswärts untergebrachtes, volljähriges Kind in Berufsausbildung wird grundsätzlich bei jedem Partner zur Hälfte abgezogen.[1] Die Partner können jedoch gemeinsam beantragen, dass einer von ihnen den gesamten Ausbildungsfreibetrag erhält.[2] Diese Regelung kann dazu genutzt werden, das zu versteuernde Einkommen der Partner genauer aufeinander abzustimmen.

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