1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VII. "Haftung für Sachmängel" geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.

2. 4Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. "Lieferung und Lieferverzug" abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. "Haftung für Sachmängel", Ziffer 3 und 4 entsprechend.

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