Anhang 1 - Tabelle zum Kindesunterhalt

Anhang 2

Unterhaltstabelle - Zahlbeträge

Anhang 3

Selbstbehalts- und Bedarfssätze

ab 1. Januar 2016 unverändert

 

Nr.

ULL
Art des Selbstbehalts bzw. Bedarfs Betrag
  S e l b s t b e h a l t
21.2 Notwendiger Selbstbehalt  
  Erwerbstätige Unterhaltsschuldner 1.160 EUR
  Nicht erwerbstätige Unterhaltsschuldner 960 EUR
21.3 Angemessener Selbstbehalt
21.3.1 Ansprüche volljähriger Kinder 1.400 EUR
21.3.2 Ansprüche aus § 1615 l BGB

falls erwerbstätig 1280 EUR;

falls nicht erwerbstätig 1.180 EUR
21.3.3 Enkel- und Elternunterhalt

2.000 EUR

und die Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens
21.4 Eheangemessener Selbstbehalt

falls erwerbstätig 1.280 EUR;

falls nicht erwerbstätig 1.180 EUR
 
  B e d a r f
22 Bedarf des Ehegatten, der mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebt, gegenüber Unterhaltsansprüchen  
22.1 - nicht privilegierter volljähriger Kinder und Berechtigter gemäß § 1615 l BGB 1.120 EUR
22.2 - der Enkel und Eltern mindestens 1.600 EUR
22.3 - nachrangiger geschiedener Ehegatten

falls erwerbstätig 1.024 EUR;

falls nicht erwerbstätig 944 EUR
10.2.3 Ausbildungsbedingter Mehrbedarf eines Kindes 10 % der Ausbildungsvergütung, maximal 100 EUR
13.1.2 Bedarf volljähriger Kinder mit eigenem Hausstand 860 EUR
18 Bedarf des nach § 1615 l BGB berechtigten Elternteils 960 EUR

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge