Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung wird im Rahmen der allgemeinen Anspruchsdauer gezahlt, d. h. die Zahlung des Arbeitslosengeldes kann wegen Erschöpfung der Anspruchsdauer enden, auch wenn noch keine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt worden ist.[1] Sonderregelungen gelten bei der Leistungshöhe. Danach bleiben zeitliche Einschränkungen aufgrund der Leistungsminderung bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes außer Betracht, um Nachteile für den Arbeitslosen auszuschließen. Das Arbeitslosengeld wird deshalb grundsätzlich "in voller Höhe" bewilligt.[2]

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