Endet während eines Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers die Höchstanspruchsdauer auf Krankengeld, muss das Arbeitsverhältnis nicht beendet werden, um Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung zu beziehen. Ein Aufrechterhalten der "rechtlichen Hülle Arbeitsverhältnis" kann z. B. dann sinnvoll sein, wenn der Arbeitnehmer dadurch Anwartschaften bei einer betrieblichen Altersversorgung erhalten kann. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen leistungsgerechten/leidensgerechten Arbeitsplatz mehr anbieten kann bzw. auf sein Direktionsrecht verzichtet, und dass deshalb das faktische Beschäftigungsverhältnis beendet ist. Die Agentur für Arbeit fordert die Antragsteller in diesen Fällen deshalb regelmäßig auf, mit dem Arbeitgeber zu klären, ob ein solcher Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.

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