Von dem Nachversicherungsschuldner erhalten die Nachversicherten oder deren Hinterbliebene sowie auch der Rentenversicherungsträger eine Bescheinigung. In dieser Nachversicherungsbescheinigung sind der Nachversicherungszeitraum und die der Nachversicherung in den einzelnen Kalenderjahren zugrunde gelegten beitragspflichtigen Einnahmen aufgeführt.

Der Träger der Rentenversicherung teilt den Nachversicherten über einen Versicherungsverlauf die aufgrund der Nachversicherung im Versicherungskonto gespeicherten Daten mit. Bei den im Versicherungskonto gespeicherten, nachversicherten Entgelten, handelt es sich um die tatsächlichen Beitragsbemessungsgrundlagen vor der Dynamisierung.

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