Beamte, Richter und Berufssoldaten, die freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheiden, haben nach dem Altersgeldgesetz folgende Möglichkeit: Sie können anstelle der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber dem vorherigen Dienstherrn einen Anspruch auf Gewährung von Altersgeld geltend machen. Entsprechendes gilt auch in einigen Bundesländern (z. B. Hamburg und Niedersachsen).

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