Der Eigentümer eines Grundstücks darf eine Nachbarwand errichten, wenn

 

1.

die Bebauung seines und des benachbarten Grundstücks bis an die Grenze vorgeschrieben oder zugelassen ist und

 

2.

der Eigentümer des Nachbargrundstücks schriftlich einwilligt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge