Im Gegensatz zur Rechtslage bei Schornsteinen und Lüftungsleitungen hat nur ein geringer Teil der Bundesländer den nachbarrechtlichen Interessenausgleich bei der Störung des Fernseh- und Rundfunkempfangs als Folge des Höherbaues eines Nachbargebäudes geregelt.
Wie unterschiedlich die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung hier bewertet wird, zeigt etwa die amtliche Begründung des Regierungsentwurfs für ein Nachbarrechtsgesetz des Landes Brandenburg. Dort wird ausgeführt, dass keine Notwendigkeit bestehe, für Antennenanlagen eine Duldungspflicht des höher bauenden Nachbarn gesetzlich festzulegen, weil sich inzwischen alle Fernseh- und Rundfunkprogramme der Satellitenübertragung bedienen würden. Anders dagegen der Regierungsentwurf von Thüringen, der die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung ausdrücklich für zweckdienlich erachtet.
Anhand der folgenden Übersicht können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen.
Checkliste LandesrechtBundesland |
Regelung ja/nein |
Fundstelle im NRG/NbG |
---|---|---|
Baden-Württemberg | nein | |
Bayern | nein | |
Berlin | ja | § 19 |
Brandenburg | nein | |
Bremen | nein | |
Hamburg | nein | |
Hessen | nein | |
Mecklenburg-Vorpommern | nein | |
Niedersachsen | nein | |
Nordrhein-Westfalen | ja | § 26 |
Rheinland-Pfalz | ja | §§ 17–20 |
Saarland | ja | §§ 21–23 |
Sachsen | ja | § 26 |
Sachsen-Anhalt | ja | § 21 |
Schleswig-Holstein | ja | §§ 20, 21 |
Thüringen | ja | §§ 17–20 |
Aufgepasst!
In den Bundesländern ohne nachbarrechtliche Regelung müssen Sie sich mit Ihrem Nachbarn einigen, wenn als Folge des höher gebauten Nachbargebäudes Ihr Fernseh- und Rundfunkempfang gestört wird und Sie Ihre Antennenanlage zur Wiederherstellung deren Funktionsfähigkeit am Nachbargebäude höher führen oder einen Anschluss an die Antennenanlage des höheren Gebäudes herstellen wollen. Wenn sich Ihr Nachbar weigert, können Sie sich unter Umständen auf das Rechtsinstitut des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses berufen.[10]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen