Kurzbeschreibung

Muster aus: 1087 Anwaltformulare Vorsorgevollmachten, Horn (Hrsg.), 1. Aufl. 2019 (zerb verlag)

Muster 6.6: Baustein Grundmuster – Kontrollbevollmächtigung

(Standort im Grundmuster I und II: [59] § 4)

Zur Kontrollbevollmächtigten hinsichtlich der Tätigkeit des Bevollmächtigten _________________________ bestimme ich Frau Rechtsanwältin _________________________. Sie kann die mir als Vollmachtgeber die gegenüber den Bevollmächtigten zustehenden Rechte ebenso geltend machen wie ein vom Betreuungsgericht nach § 1896 Abs. 3 BGB bestellter Kontrollbetreuer. Hierzu zählen insbesondere und auch über die Befugnisse eines Kontrollbetreuers hinaus:

Verlangen der Informationsrechte Benachrichtigung, Auskunft und Rechnungslegung (§ 666 BGB)
Herausverlangen des zur Auftragsführung Erhaltenen und des durch die Geschäftsführung Erhaltenen (§ 667 BGB)
Geltendmachung von Rückforderungs- bzw. Schadensersatzansprüche (§§ 812, 823 Abs. 2 i.V.m. Schutzgesetzen, § 280 BGB)
Ausübung des Weisungsrechts und Entscheidung über das Abweichen vom Auftrag (§ 665 S. 2 BGB)
jährliche Prüfung der Rechnungslegung und Entlastung des Bevollmächtigten für seine Tätigkeit mit befreiender Wirkung gegenüber mir als Vollmachtgeber und meinen Rechtsnachfolgern
Widerruf der Vollmacht und Entgegennahme des Widerrufs der Vollmacht durch den Bevollmächtigten
Geltendmachung im Rahmen seiner Kontrolltätigkeit von Auskunftsansprüchen gegenüber Kreditinstituten, Behörden etc.
Entbindung der behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht, soweit es die Frage der Geschäftsfähigkeit und den sonstigen Zustand des Vollmachtgebers betrifft.

Rechtsanwältin _________________________ ist bevollmächtigt, eine andere Person zum Kontrollbevollmächtigten zu bevollmächtigen und mit dieser einen Geschäftsbesorgungsvertrag anzuschließen. Wird dennoch eine Kontrollbetreuung eingerichtet, so soll zur Kontrollbetreuerin Frau Rechtsanwältin _________________________ bestellt werden. Andernfalls soll die Betreuungsstelle der zuständigen Stadtverwaltung einen Kontrollbevollmächtigten bzw. einen Kontrollbetreuer bestimmen.

[59] Grundmuster I und II siehe § 1 Rdn 8, 9.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge