Kurzbeschreibung
Muster aus: 1369, Anwaltformulare Zivilprozessrecht, Aufl. 509
Muster 5.20: Leistungsklage mit beziffertem Zahlungsantrag
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An das
Landgericht _________________________
– Zivilkammer –[307]
_________________________
Klage
des unter der Firma _________________________ handelnden Kaufmannes _________________________[308]
– Klägers –
Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________
gegen
_________________________
– Beklagten –
Prozessbevollmächtigte:[309] RAe _________________________
wegen: Kaufpreisforderung[310]
Streitwert: 6.500,00 EUR[311]
Namens des Klägers erheben wir Klage mit dem Antrag,
1. | den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 6.500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 10,5 % seit dem 3.12.2017 zu zahlen;[312] | |
2. | dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen;[313] | |
3. | das Urteil – notfalls gegen Sicherheitsleistung – für vorläufig vollstreckbar zu erklären;[314] | |
4. | hilfsweise – für den Fall des Unterliegens – dem Kläger Vollstreckungsschutz zu gewähren.[315] |
Es wird angeregt, das schriftliche Vorverfahren anzuordnen. Insoweit wird beantragt,
den Beklagten für den Fall der Versäumung der Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft oder des Anerkenntnisses durch Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren zu verurteilen.[316] |
Begründung:[317]
Der Kläger, der einen Handel mit Büroausstattung und Büromöbeln betreibt, verfolgt mit der Klage einen Kaufpreisanspruch für an den Beklagten gelieferte Büromöbel.
Mit Kaufvertrag vom 14.10.2017 kaufte der Beklagte beim Kläger eine Schreibtischanlage Modell XY zum Kaufpreis von 6.500,00 EUR.
Beweis: | Vorlage des Kaufvertrags vom 14.10.2017 in Kopie als Anlage K 1 |
Der Kaufpreis war entsprechend den Regelungen des Kaufvertrags binnen 10 Tagen nach Lieferung ohne Abzüge an den Kläger zu zahlen. Die Schreibtischanlage wurde dem Beklagten am 28.10.2017 geliefert und übergeben. Da der Beklagte den Kaufpreis nicht beglich, wurde er durch Mahnschreiben vom 18.11.2017 zur Zahlung unter Fristsetzung bis zum 2.12.2017 aufgefordert.
Beweis: | Vorlage des Mahnschreibens vom 18.11.2017 als Anlage K 2 |
Da der Beklagte auch hierauf keine Zahlung leistete, ist Klage geboten.
Der Zinsanspruch steht dem Kläger unter dem Gesichtspunkt des Verzugs zu. Der Beklagte hat die mit Mahnschreiben vom 18.11.2017 gesetzte Zahlungsfrist fruchtlos verstreichen lassen. Der Kläger nimmt ständig Bankkredit in die Klageforderung übersteigender Höhe in Anspruch, den er mit dem geltend gemachten Zinsanspruch zu verzinsen hat und den er bei rechtzeitiger Zahlung entsprechend zurückgeführt hätte.
Beweis im Bestreitensfall: | Zinsbescheinigung der X-Bank |
Der Entscheidung der Sache durch den Einzelrichter stehen keine Gründe entgegen.[318]
552,,00 EUR als Gerichtskostenvorschuss sind in Gerichtskostenmarken beigefügt.[319]
Beglaubigte und einfache Abschriften anbei.
Rechtsanwalt
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