Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 50.1: Einspruch gegen unverhältnismäßige Fahrtenbuchauflage

Landkreis _________________________

– Fahrerlaubnisbehörde –

Aktenzeichen _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

ausweislich der beigefügten Vollmacht, vertrete ich die rechtlichen Interessen des Herrn _________________________.

Gegen Ihren Bescheid vom _________________________, in dem Sie meinen Mandanten verpflichten, für die Dauer von 12 Monaten für sein Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen _________________________ ein Fahrtenbuch zu führen, lege ich

Einspruch

ein.

Begründung:

Die Fahrtenbuchauflage ist rechtswidrig und verletzt den Betroffenen in seinen Rechten. Die Voraussetzung für die Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches gem. § 31a Abs. 1 StVZO liegen nicht vor.

Es ist allgemein anerkannt, dass nur ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht die von Ihnen beabsichtigte Fahrtenbuchauflage rechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.6.1995 – 11 B 7/95 = zfs 1995, 397 m.w.N).

Herr _________________________ ist bislang weder straf- noch ordnungswidrigkeitenrechtlich in Erscheinung getreten. Mit dem auf meinen Mandanten zugelassen Fahrzeug wurde unstreitig am _________________________ in _________________________ eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften von 14 km/h begangen. Mein Mandat war zum Tatzeitpunkt unzweifelhaft nicht der Fahrzeugführer des Fahrzeuges. Trotz intensiver Bemühungen konnte er zur weiteren Sachverhaltsaufklärung nicht beitragen.

Die beabsichtigte Fahrtenbuchauflage erweist sich jedoch als unverhältnismäßig, da die mit dem Fahrzeug meines Mandanten begangene Ordnungswidrigkeit nicht einmal mit einem Punkt i.S.v. Anlage 13 FeV bewertet wird.

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