Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1663 Das familienrechtliche Mandat - Unterhaltsrecht, Kleffmann-Klein-Weinreich, 3. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 3.8: Vereinbarung über Familienunterhalt

Herr _________________________

und

Frau _________________________

schließen folgende Vereinbarung:

In Ausgestaltung der gesetzlichen Verpflichtungen nach §§ 1360, 1360a BGB kommen wir wie folgt überein:

(1) Im Hinblick auf die deutlich stärkere zeitliche Belastung der Ehefrau durch ihre Berufstätigkeit wird den Haushalt überwiegend der Ehemann führen. Er trägt außer durch seine eigene Berufstätigkeit auch hierdurch zum Familienunterhalt bei. Wir sind einig, dass die Ehefrau (solange keine gänzlich neuen Aspekte zutage treten, wie der Umstand, dass die Gesundheit der Ehefrau leidet, dass wir gemeinsame Kinder haben, dass die Beziehung durch Entfremdung oder überstarke psychische Be­lastung gefährdet wird, dass die "Überarbeit" nicht mehr mit einem deutlich erhöhten Einkommen verbunden ist o.Ä.) auch weiterhin in dem bisherigen zeitlichen Rahmen (ca. 60–70 Stunden wöchentlich) ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit nachgeht, solange sie dies selbst wünscht und als zumutbar empfindet.

(2) Unsere bisherigen Nettoeinkommen (bei Versteuerung durch jeden nicht verheirateten Partner allein) verhielten sich wie folgt _________________________:

Wir gehen davon aus, dass dies in etwa so bleiben wird und sich die Schere eher weiter öffnen wird.

(3) Wir sind uns einig, dass der Ehemann künftig mindestens 50 v.H. seines Nettoeinkommens (bei fiktiver Versteuerung in Steuerklasse IV) zur Vermögensbildung einsetzt, und dass die Ehefrau mindestens das Zweifache dieses Betrages zur Vermögensbildung einsetzt. Den Rest seines Nettoeinkommens kann der Ehemann für eigene Bedürfnisse verwenden. Die Kosten des gemeinsamen Lebensunterhalts werden aus dem Einkommen der Ehefrau bestritten.

(4) Jeder von uns kann für die Zukunft eine Änderung dieser von uns derzeit als angemessen erachteten Regelung verlangen, wenn diese unbillig ist oder wird oder wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern oder wenn unsere zugrunde gelegten Annahmen sich als unzutreffend oder unvollständig herausstellen.

_________________________ (Unterschriften der Beteiligten)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge