Kurzbeschreibung
Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)
Muster 37.22: Einstellung wegen Mitverschuldens
- Dokument in Textverarbeitung übernehmen
An die Zentrale Bußgeldbehörde _________________________
Sehr geehrte _________________________,
nach inzwischen gewährter Akteneinsicht beantrage ich namens und in Vollmacht für den Betroffenen, das Verfahren nach § 47 OWiG einzustellen. (Nach eventuellen Ausführungen zum Tatvorwurf)
Meinem Mandanten wird vorgeworfen, an der Kreuzung der Straßen _________________________ und _________________________ dem dort bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer _________________________ die Vorfahrt rechtswidrig nicht gewährt zu haben. Dies ist indes schon unrichtig, da zum Zeitpunkt der Einfahrt in den Kreuzungsbereich der Unfallgegner _________________________ noch gar nicht in Sichtweite meines Mandanten gewesen sein kann. Bei Einhaltung der vor Ort geltenden Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h hätte der Unfallgegner _________________________, was eine simple Weg-Zeit-Berechnung ergibt, noch mindestens _________________________ m von der Kreuzung entfernt sein müssen, so dass es zu keiner Kollision im Kreuzungsbereich hätte kommen können. So aber muss der Unfallgegner _________________________ zum einen mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein und zum anderen hätte er auf keinen Fall seinerseits dem, aus seiner Sicht, bevorrechtigten Querverkehr von rechts die Vorfahrt gewähren können. Sowohl den Verstoß der überhöhten Geschwindigkeit wie auch den Verstoß gegen die so genannte "halbe Vorfahrt" stelle ich unter Beweis durch Einholung eines technischen Unfallrekonstruktionsgutachtens, das durch einen hierfür öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstattet werden kann. Zur Vermeidung der hierdurch entstehenden Kosten in vierstelliger Höhe und unter Hinweis darauf, dass es in dieser Sache vornehmlich um die Frage der zivilrechtlichen Regulierung des Unfalls geht, rege ich an, das Verfahren nach § 47 OWiG einzustellen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen