Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 37.14: Irrtum der Behörde

An die Zentrale Bußgeldbehörde _________________________

Sehr geehrte _________________________,

nach inzwischen gewährter Akteneinsicht beantrage ich namens und in Vollmacht für den Betroffenen, das Verfahren wegen eingetretener Verjährung einzustellen.

Aufgrund für meinen Mandanten nicht nachvollziehbarer Schwierigkeiten Ihrerseits, den Anhörungsbogen sowie den Bußgeldbescheid meinem Mandanten zukommen zu lassen, wurde ausweislich der übersandten Akte, dort Bl. _________________________, das Verfahren vorläufig eingestellt, um den Aufenthaltsort meines Mandanten zu ermitteln. Dies erfolgte dann mittels der auf Bl. _________________________ d.A. ersichtlichen Auskunft des Einwohnermeldeamts. Daraus wird auch ersichtlich, dass die korrekte Anschrift meines Mandanten bereits seit Aufnahme des behaupteten Verstoßes durch den Zeugen PHM _________________________ am Unfallort aktenkundig und auch richtig war. Es erfolgte ganz offensichtlich eine fehlerhafte Übertragung innerhalb der Zentralen Bußgeldbehörde. Dies kann nicht zum Nachteil des Betroffenen verwertet werden, denn weder lag ein Verschulden bei ihm vor, noch gab es einen Irrtum, so dass die ansonsten zu thematisierende Verschuldensfrage obsolet ist. Wenn interne Übertragungsfehler geschehen und dennoch das Verfahren vorläufig eingestellt wird, wird folgerichtig das Verfahren hierdurch nicht unterbrochen und ist nunmehr, da zwischen Anhörung und Erlass des Bußgeldbescheides mehr als drei Monate vergangen sind, einzustellen.

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