Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1492 AnwaltFormulare Mandanteninformationen, Sattler, 2. Aufl. 2018 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 3.3a: Kündigung und Räumungsklage (Mieter) – Hinweisblatt

Vermieterkündigungen sind in der Praxis oft angreifbar, sodass eine solche, wenn der Mieter das Mietverhältnis gerne fortsetzen möchte, nicht unbesehen akzeptiert werden muss.

1.

Um die Wirksamkeit der Kündigung prüfen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen und Informationen:

Mietvertrag mit Anlagen sowie etwaigen Nachträgen
Auskunft, ob es mündliche Änderungs- oder Ergänzungsvereinbarungen gibt
Mietanpassungsschreiben und ggf. Zustimmungserklärung
Aufstellung der gezahlten Mieten mit Zahlungsdatum
Korrespondenz bzw. Erläuterung zu den Gründen der Nichtzahlung
die letzten _________________________ Nebenkostenabrechnung(en)
Beweismittel für Ihre Position (Fotos, Zeugen, Schriftverkehr etc.)
_________________________
2.

Da ein verlorenes Räumungsklageverfahren mit beträchtlichen Kosten verbunden ist, sollte zunächst geprüft werden, ob realistische Erfolgsaussichten bestehen. Ist das Klageverfahren bereits eingeleitet, sind rd. die Hälfte der Kosten der ersten Instanz angefallen, sodass abzuwägen ist, ob der mit der Verfahrensdauer verbundene Zeitgewinn – üblicherweise 6 bis 12 Monate – dringend benötigt wird und es daher rechtfertigt, die weiteren Kosten noch entstehen zu lassen. Die Entscheidung, ob noch im Verfahren freiwillig geräumt wird, sollte von den Erfolgsaussichten, vor allem aber auch von der Verfügbarkeit einer Ersatzwohnung abhängig gemacht werden. Nicht selten lassen sich Räumungsvergleiche vereinbaren, die dem Mieter eine gewisse Räumungsfrist zugestehen, innerhalb derer nicht vollstreckt werden darf.

Gegenstandswert der Räumungsklage ist der Jahresmietwert ohne Betriebskosten. Aus dem Räumungsurteil kann ohne Sicherheitsleistung vollstreckt werden, selbst wenn Sie Berufung einlegen. Allerdings kann das Gericht auf Ihren Antrag in begründeten Fällen Vollstreckungsschutz anordnen.

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