Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 33.1: Aufklärung Owi-Fahrverbot:

Sehr geehrter Herr _________________________,

ich nehme Bezug auf den Hauptverhandlungstermin am _________________________ vor dem AG _________________________ in Ihrer Bußgeldsache.

Bedauerlicherweise hat das Gericht in Ihrem Fall keine unzumutbare Härte angenommen und war nicht bereit, vom Fahrverbot abzusehen.

Da Sie bei Rechtskraft das Fahrverbot mangels zugestandener Schonfrist sofort antreten müssten, haben wir das Gericht um die Anberaumung eines Fortsetzungstermins in 2 Wochen gebeten. Sie wollen die Zeit nutzen, um das Fahrverbot besser planen zu können. Vor dem Hauptverhandlungstermin werde ich den Einspruch zurücknehmen. Der Bußgeldbescheid sowie das angeordnete Fahrverbot werden dann rechtskräftig.

Ab dem _________________________ dürfen Sie kein Fahrzeug mehr im Straßenverkehr führen. Sie begehen eine Straftat, wenn Sie hiergegen verstoßen, nämlich ein Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG mit u.U. weitreichenderen Konsequenzen als in dieser Ordnungswidrigkeit.

Vorsorglich weise ich auch darauf hin, dass die Bußgeldstelle Ihnen in der Regel den Führerschein vor Ablauf des eigentlichen Fahrverbotes zurückschicken wird. Bitte lesen Sie in dem Begleitschreiben genau nach, wann Sie wieder ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen dürfen! Fragen Sie gerne auch bei mir nach. Fahren Sie bitte nicht vor Ablauf des Fahrverbotes! Auch hierbei handelt es sich um ein Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit um eine Straftat.

Den Führerschein geben Sie bitte am _________________________ bei der Bußgeldstelle ab. Teilen Sie dort mit, dass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückgenommen wurde und Sie den Führerschein in amtliche Verwahrung geben wollen.

Das Bußgeld überweisen Sie bitte ebenfalls direkt an die Bußgeldstelle unter Angabe des Aktenzeichens. Bitte überwiesen Sie auch die Gebühren und Auslagen. Ich werde Ihren Rechtsschutzversicherer anschreiben und diesen darum bitten, dass er Ihnen die Gebühren und Auslagen erstattet.

Für Rückfragen, insbesondere zum Fahrverbot, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

(Rechtsanwalt)

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