Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1711 AnwaltFormulare Familienrecht, Horndasch, 8. Aufl. 2022 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 3.20: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

1. Für den Fall, dass unser Güterstand auf andere Weise als durch den Tod eines von uns beendet wird, insbesondere durch Scheidung der Ehe, schließen wir den Ausgleich des Zugewinns vollständig aus. Dies gilt auch bei einem vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns oder einer vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft.
2. Einer Beendigung der Ehe durch rechtskräftige Scheidung steht das Scheitern der Ehe i.S.d. § 1933 BGB gleich.
3. Die Vereinbarung über den Ausschluss des Zugewinnausgleichs wird unwirksam, wenn einer von uns wegen der Geburt eines gemeinschaftlichen Kindes seine Berufstätigkeit ganz oder teilweise aufgibt. In diesem Fall ist der Zugewinnausgleich für die gesamte Ehezeit durchzuführen.
4. Im Übrigen bleibt es beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, insbesondere beim Zugewinnausgleich im Todesfall.
5. Eine Aufstellung unseres beiderseitigen Vermögens wollen wir diesem Vertrag nicht beifügen.

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