Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1663 Das familienrechtliche Mandat - Unterhaltsrecht, Kleffmann-Klein-Weinreich, 3. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 3.2: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss (Vergleich) vom _________________________ (Az. _________________________) wird nach § 242 FamFG i.V.m. § 769 ZPO bis zum Erlass des Beschlusses in diesem Verfahren ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt.

Begründung:

Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist nach § 242 FamFG i.V.m. § 769 ZPO im Wege der einstweiligen Anordnung erforderlich. Der Abänderungsantrag hat überwiegende Aussicht auf Erfolg (wird glaubhaft gemacht durch _________________________).

Ansonsten steht zu befürchten, dass ein etwaiger Rückzahlungsanspruch nicht vollstreckt werden kann.

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