Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1663 Das familienrechtliche Mandat - Unterhaltsrecht, Kleffmann-Klein-Weinreich, 3. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 3.18: Nichtgeltendmachung von Unterhalt (2)

Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass derzeit kein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht. Beide Ehegatten sind vollschichtig berufstätig. Nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen beträgt das monatliche Nettoeinkommen des Ehemannes 2.100 EUR und das Einkommen der Ehefrau 1.200 EUR. Die monatliche Rate für das gemeinsame Darlehen bei der X-Bank in Höhe von 500 EUR wird vom Ehemann getragen. Die Ehegatten sind sich insoweit darüber einig, dass kein Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich besteht. Die gemeinsame Eigentumswohnung wird seit der Trennung von der Ehefrau alleine bewohnt. Hierdurch erspart sie sich Mietkosten für eine angemessene Ersatzwohnung von mindestens 350 EUR. Zwischen den Ehegatten besteht somit derzeit kein nennenswerter Einkommensunterschied.

[317] Beispiel von Kilger/Pfeil in: Göppinger/Börger, 5. Teil Rn 155.

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