Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 28.1: Kein Führen des Fahrrades

Mein Mandant hatte sein Fahrrad noch nicht geführt. Beim Eintreffen der Polizei war es so, dass mein Mandant beide Füße auf dem Boden stehen hatte und sich mit einer Hand am Lenker festhielt. Auf dem Sattel saß er nicht. Er unterhielt sich mit einem Bekannten, der in seiner Haustür stand.

Voraussetzung für das Führen eines Fahrrades gem. § 316 StGB ist, dass sich der Fahrer fest im Sattel sitzend abstößt. Das Fahrrad muss also in Bewegung gesetzt werden (Fischer, § 315c Rn 3a). Das war hier indes nicht der Fall, so dass kein strafbares Verhalten gegeben und das Ermittlungsverfahren einzustellen ist, was ich an dieser Stelle beantrage.

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