Kurzbeschreibung

Muster aus: av.1591 Anwaltformulare Verkehrsrecht, Tietgens-Nugel, 8. Aufl. 2020 (Deutscher Anwaltverlag)

Muster 27.10: Keine unübersichtliche Stelle

Meinem Mandanten wird eine Straßenverkehrsgefährdung vorgeworfen, weil er sein Fahrzeug mit vereisten und verschmutzten Scheiben führte. Ein Fall des § 315c Abs. 1 Nr. 2d StGB ist nicht gegeben. Denn bei den Scheiben handelt es sich gerade nicht um eine "Stelle" im Verlauf der Fahrtstrecke. Hierauf zielt der Schutzzweck der Norm indes ab (Burmann, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl., § 315c Rn 24 m.w.N.). Eine Strafbarkeit scheidet demgemäß aus.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge