Kurzbeschreibung

Muster aus: 1369, Anwaltformulare Zivilprozessrecht, Aufl. 418

Muster 22.11: Negativer Feststellungsantrag

An das

Amtsgericht

– Familiengericht –

_________________________

Negativer Feststellungsantrag[171]

In Sachen

des Herrn _________________________, wohnhaft _________________________

– Antragsteller –

Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________

gegen

Frau _________________________, wohnhaft _________________________

– Antragsgegnerin –

Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________

wegen: negativer Feststellung

vorläufiger Streitwert: _________________________ EUR

beantragen wir namens und in Vollmacht des Antragstellers,

  1. festzustellen, dass der Antragsteller in Abweichung von der einstweiligen Anordnung des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________ ab dem _________________________ nicht mehr verpflichtet ist, an die Antragsgegnerin Unterhalt zu zahlen
  2. die Vollstreckung aus der vorbezeichneten einstweiligen Anordnung einstweilen ohne Sicherheitsleistung und hilfsweise gegen Sicherheitsleistung einzustellen.

Begründung:

Die Beteiligten waren miteinander verheiratet. Die Ehe wurde von dem Amtsgericht _________________________ am _________________________ rechtskräftig geschieden.

  Beweis: Scheidungsbeschluss des Amtsgerichts _________________________ unter Aktenzeichen _________________________ vom _________________________ mit Rechtskraftvermerk, Anlage Ast. 1

Die Antragsgegnerin hat am _________________________ unter Aktenzeichen _________________________ gegen den Antragsteller eine einstweilige Anordnung auf Zahlung von Trennungsunterhalt in Höhe von _________________________ EUR pro Monat erwirkt.

  Beweis: Einstweilige Anordnung des Amtsgerichts _________________________ unter Aktenzeichen _________________________ vom _________________________, Anlage Ast. 2

Die Antragsgegnerin hat zum damaligen Zeitpunkt Unterhalt geltend gemacht, weil sie kein eigenes Einkommen hatte und unterhaltsbedürftig war. Sie hat nun am _________________________ wieder geheiratet,

  Beweis: Beteiligtenvernehmung der Antragsgegnerin

so dass der Unterhaltsanspruch gem. § 1586 Abs. 1 BGB erloschen ist. Zwar betreibt sie derzeit keine Vollstreckung aus dem Titel, sie ist jedoch nicht zur Herausgabe des Titels bereit,

  Beweis: Schreiben der Unterzeichnerin vom _________________________, Anlage Ast. 3

so dass der Antragsgegner jederzeit wieder damit rechnen muss, dass sie Unterhalt aus der einstweiligen Anordnung begehrt.

Der Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist begründet, weil die Antragsgegnerin bereits die unrechtmäßige Vollstreckung betreibt, woraus dem Antragsteller erhebliche finanzielle Nachteile erwachsen, denn er kann die Löhne und Gehälter seiner Angestellten nicht mehr zahlen. Hierdurch wird der Bestand seines Unternehmens gefährdet.

Quittung über eingezahlte Gerichtskosten in Höhe von _________________________ EUR anbei.

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Streitwert: 12facher geforderter Abänderungsbetrag, § 51Abs. 1 FamGKG.

Anwaltskosten: Regelgebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV.

Gerichtskosten: 3,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 1220 KVFamGKG.

[171] In diesen Verfahren besteht Anwaltszwang, § 114 Abs. 1 FamFG.

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