Kurzbeschreibung
Muster aus: 1576
Muster 21.9: Kündigungsklausel bei Einstellung von Ersatzkräften
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Abgesehen von dem Sonderkündigungsrecht gem. § 21 Abs. 4 BEEG mit einer Frist von drei Wochen zum Ende der Elternzeit kann das befristete Arbeitsverhältnis auch mit den nach § 622 BGB maßgeblichen Fristen gekündigt werden.
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