Kurzbeschreibung

Muster aus: 1087 Anwaltformulare Vorsorgevollmachten, Horn (Hrsg.), 1. Aufl. 2019 (zerb verlag)

Muster 20.7: Baustein Grundmuster – Amtsannahmelösung (im Innenverhältnis) in der Vorsorgevollmacht

(Standort im Grundmuster I und II: [110] § 3)

Nach dem Tod des Vollmachtgebers darf der Bevollmächtigte von dieser Vollmacht nicht mehr Gebrauch machen, wenn und soweit ein vom Vollmachtgeber als Erblasser selbst oder nach §§ 21982200 BGB ernannter Testamentsvollstrecker das Amt des Testamentsvollstreckers angenommen hat und ihm die zum Nachweis seiner Amtsstellung erforderlichen Unterlagen (wie Testamentsvollstreckerzeugnis) erteilt worden sind. Diese Beschränkung betrifft nur das Innenverhältnis; der Bestand der Vollmacht im Verhältnis zu Dritten bleibt unberührt.

Variante: (eingeschränkt)

Nach dem Tod des Vollmachtgebers darf von dieser Vollmacht in den Bereichen, für die der Vollmachtgeber als Erblasser Testamentsvollstreckung angeordnet hat, kein Gebrauch gemacht werden.

[110] Grundmuster I und II siehe § 1 Rdn 8, 9.

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