Kurzbeschreibung

Muster aus: 1087 Anwaltformulare Vorsorgevollmachten, Horn (Hrsg.), 1. Aufl. 2019 (zerb verlag)

Muster 20.1: Widerrufserklärung eines einzelnen Miterben gegenüber einem Bevollmächtigten

An _________________________

_________________________ ; hier: Widerruf der am _________________________ erteilten Vollmacht

Sehr geehrte(r) _________________________,

in o.g. Sache teilen wir mit, dass wir die Interessen von _________________________ vertreten. Eine uns legitimierende Vollmacht legen wir diesem Schreiben im Original anbei.

Unser Mandant _________________________ ist gemäß dem hier beiliegenden Erbschein/Europäischen Nachlasszeugnis des _________________________ Az. _________________________ vom _________________________/Notarieller letztwilliger Verfügungen vom _________________________, eröffnet durch das Nachlassgericht _________________________ am _________________________ zu Az. _________________________ Miterbe nach dem am _________________________ verstorbenen _________________________ (Erblasser). Der Erblasser hat Ihnen am _________________________ durch _________________________ umfassende Vorsorgevollmacht erteilt.

Namens und in Vollmacht unseres Mandanten widerrufen wir hiermit diese und sämtliche andere etwaigen Vollmachten, die der Erblasser Ihnen erteilt hat, für unseren Mandanten mit sofortiger Wirkung.

Sie dürfen die Vollmacht daher ab sofort nicht mehr mit Wirkung für unseren Mandanten nutzen. Wir haben Sie aufzufordern, uns sämtliche Vollmachten nach § 666 BGB zur Kenntnis zu bringen, den hier erfolgten Widerruf unverzüglich auf sämtlichen Vollmachtsurkunden in Original bzw. Ausfertigung zu vermerken und den Rechtsverkehr über den hier erfolgten Widerruf zu unterrichten und dies uns gegenüber nachzuweisen.

Rechtsgeschäfte für den Nachlass können künftig nur noch unter Mitwirkung unseres Mandanten abgeschlossen werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Vollmacht durch die anderen Miterben nicht widerrufen sein sollte. Zuwiderhandlungen würden Schadensersatzansprüche unseres Mandanten auslösen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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