Kurzbeschreibung

Muster aus: 1576

Muster 16.43: Leiharbeitsvertrag

Die Firma _________________________

– im Folgenden: Arbeitgeber –

(Adresse)

und

Frau/Herr _________________________

– im Folgenden: Arbeitnehmer/in –

geboren am _________________________

Staatsangehörigkeit _________________________

(Adresse)[1]

schließen folgenden Arbeitsvertrag:

§ 1

Verleiherlaubnis[2]

Der Arbeitgeber ist seit dem _________________________ im Besitz einer Erlaubnis der Bundesagentur, Regionaldirektion zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

§ 2

Vertragsgegenstand/Arbeitsleistung im Ausland

Der/Die Arbeitnehmer/in wird als _________________________ eingestellt. Er/Sie verpflichtet sich, bei Kunden des Arbeitgebers (Entleihern) an verschiedenen Orten, auch zur auswärtigen Leistung tätig zu werden.[3]

Art, besondere Merkmale der zu leistenden Tätigkeit und die dafür erforderlichen Qualifikationen sind:[4] _________________________.

Zum Inkasso oder zur Beförderung von Geld ist der/die Arbeitnehmer/in ohne besondere schriftliche Ermächtigung nicht befugt.

Der/die Arbeitnehmer/in hat seine/ihre Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und stets die Interessen des Arbeitgebers zu wahren. Er/Sie wird über geschäftliche Angelegenheiten, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Arbeitgebers und seiner Kunden gegenüber Dritten Stillschweigen bewahren.

Ist die Arbeit länger als einen Monat im Ausland zu erbringen,[5] erhält der/die Arbeitnehmer/in vor der Abreise vom Arbeitgeber eine Bestätigung über

a) die voraussichtliche Dauer der Auslandstätigkeit,
b) die Währung, in der die Vergütung gezahlt wird,
c) etwaige zusätzliche Geld- und Sachleistungen,
d) die vereinbarten Bedingungen für die Rückkehr aus dem Ausland.

§ 3

Beginn, Probezeit, Dauer und Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis beginnt am _________________________.

Es besteht eine Probezeit mit einer festen Höchstfrist bis zum[6] _________________________. Spätestens zu diesem Zeitpunkt endet das Probearbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine befristete oder unbefristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses setzt eine Zusatzvereinbarung voraus. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit der gesetzlichen Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

oder

Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die ersten drei/sechs Monate gelten als Probezeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von zwei Wochen. (Anm.: Dies gilt nicht, wenn die Parteien stattdessen ein befristetes Probearbeitsverhältnis abschließen).

oder

Das Arbeitsverhältnis ist bis zum _________________________ befristet, und zwar

a) weil es sich um die erstmalige Befristung gem. § 14 Abs. 2 TzBfG handelt;

oder

b) aus folgendem sachlichen Grund gem. § 14 Abs. 1 TzBfG: _________________________.

Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Frist, ohne dass es dafür einer Kündigung bedarf. Sie ist eine Höchstfrist; das Arbeitsverhältnis kann vorher mit den in § 622 BGB genannten Fristen gekündigt werden.

Nach Ablauf der Probezeit gilt die gesetzliche Kündigungsfrist[7] von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Die Frist verlängert sich für den Arbeitgeber gem. § 622 Abs. 2 BGB je nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses auf einen Monat bis längstens sieben Monate zum Monatsende.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

§ 4

Arbeitszeit, Teilzeitbeschäftigung, Abrufarbeitsverhältnis

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit[8] beträgt in Vollzeitarbeit _________________________ Stunden.

oder

_________________________ beträgt 35–38 Stunden, je nach den Bedürfnissen des Kundenbetriebs.

oder

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt in Teilzeitarbeit _________________________ Stunden.

oder

Es wird ein Abrufarbeitsverhältnis entsprechend dem Arbeitsanfall gem. § 12 TzBfG über _________________________[9] Stunden pro Monat vereinbart.

Der/Die Arbeitnehmer/in ist zur Arbeitsleistung nur verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm/ihr die Lage der Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt. Die tägliche Arbeitszeit beträgt mindestens drei aufeinanderfolgende Stunden.

§ 5

Vergütung[10]

Das Arbeitsentgelt beträgt monatlich _________________________ EUR brutto/pro Arbeitsstunde _________________________ EUR brutto. Es werden folgende Zuschläge gewährt:

a) Überstunden werden mit 1/173 der monatlichen Vergütung/mit dem Stundenlohn und einem Zuschlag von 25 % je Stunde vergütet. Überstunden sind die über die in § 4 festgelegte regelmäßige Arbeitszeit hinaus im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber geleisteten Stunden, im Vollzeitarbeitsverhältnis jedoch erst ab der 40. Stunde.
b) Für Arbeit am Samstag: _________________________
c) Für Arbeit an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von _________________________ bis _________________________
d) Nachtzuschläge: _________________________
e) Auslösung: _________________________
f) Sonderzahlungen: _________________________

Der/Die Arbeitnehmer/in ist ve...

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