Kurzbeschreibung

Muster aus: 1576

Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestelltem Reisenden/Außendienstmitarbeiter

Die Firma _________________________

– im Folgenden auch "Firma" genannt –

und

Herr/Frau _________________________

– im Folgenden auch "Reisender" genannt –

vereinbaren Folgendes:

§ 1

Rechtsstellung des Reisenden, Vertragsgebiet

Der Reisende hat als Angestellter im Außendienst die rechtliche Stellung eines Handlungsgehilfen i.S.d. § 59 HGB. Er unterliegt dem Arbeitsrecht. Zulasten seiner Bezüge sind demgemäß entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von der Firma die anteiligen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung einzubehalten.

Die Firma überträgt dem Reisenden die Befugnis zur Vermittlung von Geschäften über die Vertragsprodukte insbesondere in den Postleitzahlgebieten _________________________. Der jeweils zu bereisende räumliche Bereich wird dem Reisenden von der Firma mitgeteilt. Die Firma behält sich vor, den Reisenden auch außerhalb der vorstehend genannten Postleitzahlgebiete einzusetzen, wenn dies im Interesse der Firma erforderlich ist.

Die Firma ist berechtigt, in dem, dem Reisenden jeweils zugewiesenen Arbeitsbereich auch andere Mitarbeiter zur Vermittlung von Geschäften und Betreuung von Kunden einzusetzen.

§ 2

Aufgaben und Pflichten des Reisenden

Der Reisende hat die Aufgabe, für die Firma im Namen und für Rechnung der von ihr vertretenen Unternehmen Geschäfte über deren Produkte mit den infrage kommenden Kunden und Interessenten zu vermitteln, neue Kunden zu werben, und die bestehenden Geschäftsverbindungen zu vertiefen und zu erweitern.

Der Reisende ist nicht zum Abschluss von Geschäften im Namen und für Rechnung der Firma bzw. der von ihr vertretenen Unternehmen befugt. Er ist auch sonst nicht berechtigt, die Firma rechtsgeschäftlich zu vertreten. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Firma ist der Reisende zum Inkasso befugt. Eingenommene Gelder hat er unverzüglich an die Firma abzuführen.

Weisungen der Firma hat der Reisende Folge zu leisten, gleichgültig, ob sie allgemein oder nur für den Einzelfall gegeben werden.

Der Reisende ist ferner verpflichtet, seine ganze Arbeitskraft für die Firma einzusetzen. Es ist ihm nicht gestattet, anderweitige gewerbliche Tätigkeiten auszuüben. Die Übernahme unentgeltlicher Nebenbeschäftigungen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Firma.

Für ein Konkurrenzunternehmen darf der Reisende weder tätig werden noch darf er sich daran beteiligen oder es in sonstiger Weise fördern. Wird eine mit dem Reisenden in Hausgemeinschaft lebende Person für ein Konkurrenzunternehmen tätig, hat der Reisende dies der Firma mitzuteilen.

Über alle ihm mittelbar oder unmittelbar bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Firma (z.B. Kalkulationsunterlagen, Umsatz- und Absatzzahlen, Kundenadressen, statistisches Zahlenmaterial etc.) wird der Reisende während seiner Tätigkeit absolutes Stillschweigen bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Zusammenarbeit.

Den von ihm zu erstellenden Tourenplan wird der Reisende stets zwei Wochen im Voraus mit der Firma abstimmen. Er hat dabei Änderungs- und Ergänzungswünsche der Firma zu berücksichtigen und vorgegebene Besuchstermine so einzuplanen, dass sie termingerecht wahrgenommen werden.

Der Reisende hat die Firma laufend – mindestens einmal in der Woche – mit kundenbezogenen schriftlichen Besuchsberichten über seine Tätigkeit zu unterrichten. Seine Berichte müssen nach Art und Umfang genauen Aufschluss über die mit den Kunden geführten Gespräche geben und ggf. Gründe dafür nennen, warum seine Vermittlungsbemühungen erfolglos geblieben sind. Mit diesen Berichten hat der Reisende die Firma ferner über alle Besonderheiten bei den Kunden sowie das Verhalten der Konkurrenz zu informieren.

Zweifel an der Bonität eines vorhandenen Kunden oder möglichen Interessenten hat der Reisende der Firma unverzüglich anzuzeigen bzw. ihr alle Informationen über personelle oder sonstige wichtige Änderungen bei den Kunden unverzüglich mitzuteilen.

Bei Verhandlungen mit Kunden und Interessenten darf der Reisende nicht von den Angebotsunterlagen oder den AGB der Firma abweichen und andere als die vorgegebenen Konditionen versprechen. Sonderkonditionen darf er Kunden nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Firma anbieten.

§ 3

Aufgaben und Pflichten der Firma

Die Firma wird dem Reisenden die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung stellen, jeweils ergänzen und auf dem neuesten Stand halten. Diese Unterlagen bleiben Eigentum der Firma bzw. der von der Firma vertretenen Unternehmen. Sie sind, soweit sie nicht bestimmungsgemäß verbraucht worden sind, spätestens bei Vertragsbeendigung an die Firma zurückzugeben.

Die Firma wird den Reisenden bei der Ausübung seiner Tätigkeit nach besten Kräften unterstützen und ihm stets die erforderlichen Nachrichten und Auskünfte geben. Insbesondere wird sie ihn unverzüglich von Preisänderungen und Änderungen der Lieferbedingungen der vertretenen Unternehme...

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