Kurzbeschreibung

Muster aus: 1369, Anwaltformulare Zivilprozessrecht, Aufl. 239

Muster 16.2: Schutzschrift zur Verhinderung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung

An das

Landgericht _________________________

Kammer für Handelssachen[443]

Schutzschrift[444]

Wir bitten, diese Schutzschrift dem mutmaßlichen Antragsteller erst zugänglich zu machen, wenn dieser einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Antragsgegner gestellt hat.

In Sachen

der _________________________-GmbH,

– mutmaßliche Antragstellerin –

gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn _________________________, Adresse _________________________

gegen

die _________________________-GmbH,

– mutmaßliche Antragsgegnerin –

gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn _________________________, Adresse _________________________

Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________

wegen Abwehr eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

überreichen wir folgende Schutzschrift:

Es steht zu erwarten, dass die mutmaßliche Antragstellerin versuchen wird, bei dem Gericht gegen die mutmaßliche Antragsgegnerin ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die darauf gerichtet ist, dass die mutmaßliche Antragsgegnerin es zu unterlassen habe, im geschäftlichen Verkehr Mitarbeitern von Unternehmen, die Reisen vermitteln, für die Vermittlungsleistung eine Provision (1 EUR Reiseumsatz gleich 1 Bonuspunkt gleich 0,01 EUR bei Einlösung) zu versprechen und/oder zu gewähren oder einen sinngleichen bzw. nur geringfügig abweichenden Antrag gem. § 937 Abs. 2 ZPO zu stellen. Die Folgen einer solchen Verfügung wären für die mutmaßliche Antragsgegnerin auch bei nachträglicher Aufhebung der Verfügung schwerwiegend und nicht kompensierbar.

Wir beantragen deshalb,

  den möglichen Antrag der mutmaßlichen Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen,

hilfsweise

  nicht ohne Anberaumung einer mündlichen Verhandlung zu entscheiden.

Begründung:

I.

Mit Schreiben vom _________________________ wurde die mutmaßliche Antragsgegnerin von der mutmaßlichen Antragstellerin abgemahnt.

  Glaubhaftmachung: Schreiben der mutmaßlichen Antragsgegnerin vom _________________________, Anlage 1

Die mögliche Antragstellerin behauptet, hinsichtlich der beanstandeten Provision für die Vermittlung von Reisen Unterlassungsansprüche geltend machen zu können.

Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat die mutmaßliche Antragsgegnerin daraufhin mit Schreiben ihrer anwaltlichen Vertreter vom _________________________ zur Sache Stellung genommen und u.a. darauf hingewiesen, dass sich die mutmaßliche Antragsgegnerin bereits strafbewehrt hinsichtlich der Provisionierung von Reisevermittlungen durch Mitarbeiter von Reisebüros gegenüber der Wettbewerbszentrale unterworfen hat.

  Glaubhaftmachung: Schreiben der mutmaßlichen Antragsgegnerin vom _________________________, Anlage 2

Obwohl eine Abschrift jener Vereinbarung der mutmaßlichen Antragstellerin übermittelt worden ist, ist gleichwohl nicht auszuschließen, dass die mutmaßliche Antragstellerin wegen der behaupteten Unterlassungsansprüche einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung einreichen wird.

Die Provisionierung von Reisebüromitarbeitern in Deutschland für die Vermittlung von Reisen durch Sondervergünstigungen, etwa in Form von Bargeldauszahlungen oder ermäßigten Reisetarifen oder Geschenken ist in der Branche seit Jahren üblich.

  Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Herrn _________________________ vom _________________________, Anlage 3

Eine einstweilige Verfügung, wie von der mutmaßlichen Antragstellerin erstrebt, würde der mutmaßlichen Antragsgegnerin schwerwiegende, möglicherweise existenzgefährdende Nachteile bereiten. Auf den A-Cards der mutmaßlichen Antragsgegnerin, welche den Kern ihres Provisionierungssystems bilden, ist eine individuelle Schlüsselnummer der jeweiligen Reisebüromitarbeiter enthalten. Ohne diese Nummer sind Buchungen bei der mutmaßlichen Antragsgegnerin nicht möglich. Wird die Gewährung der geringfügigen Zuwendungen an Mitarbeiter von Reisebüros verboten, welche über diese A-Cards erfolgte, ist zu erwarten, dass diverse Reisebüromitarbeiter diese Karten nicht mehr nutzen. Eine Unterlassungsverpflichtung, wie von der mutmaßlichen Antragsgegnerin erstrebt, würde den Vertrieb der mutmaßlichen Antragsgegnerin für geraume Zeit nahezu blockieren.

  Glaubhaftmachung: wie vor

II.

Unterlassungsansprüche stehen der mutmaßlichen Antragstellerin unter keinem Gesichtspunkt zu.

Es ist eine Tatsache, dass die wesentlichen Anbieter von Reisen auf dem deutschen Markt individuelle Vergünstigungen für Angestellte von Reisebüros für die Vermittlung von Reisen gewähren. Dies geschieht seit Jahren und ist branchenüblich. Insoweit wird der Mitarbeiter des jeweiligen Reisebüros keineswegs in seiner vom Kunden erwarteten effektiven und neutralen Beratung beeinflusst.

Wie von der mutmaßlichen Antragstellerin dargestellt, ist die den Mitarbeitern von Reisebüros gewährte Prämie geringwertig. Sie beträgt umger...

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