Kurzbeschreibung
Muster aus: 1369, Anwaltformulare Zivilprozessrecht, Aufl. 216
Muster 15.3: Verspäteter Rechtsmittelverzicht nach §§ 313a Abs. 2, 283 S. 2 ZPO
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An das
□ | Amtsgericht |
□ | Landgericht |
in _________________________
In dem Rechtsstreit
Kläger ./. Beklagter
Az: _________________________
wird namens und in Vollmacht des
□ | Klägers |
□ | Beklagten |
im Hinblick auf das in der mündlichen Verhandlung vom _________________________ ergangene Urteil der
Verzicht auf Rechtsmittel
erklärt.
Das Urteil kann damit nach § 313a Abs. 2 ZPO ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe bleiben.
□ | Gegen das ergangene Urteil steht allein der hier vertretenen Partei ein Rechtsmittel zu, so dass es einer Zustimmung des Gegners nicht bedarf. |
□ | Da der gegnerischen Partei ebenfalls ein Rechtsmittel gegen das ergangene Urteil zusteht, wird gebeten, diese kurzfristig zur Stellungnahme zum Rechtsmittelverzicht aufzufordern, damit die Kostenprivilegierung nach Ziff. 1211 Nr. 2 KVGKG in Anspruch genommen werden kann. |
Soweit die Wochenfrist nach § 313a Abs. 3 ZPO bereits abgelaufen ist, hindert dies den Rechtsmittelverzicht nicht. In analoger Anwendung von § 283 S. 2 ZPO ist das Gericht berechtigt, den Rechtsmittelverzicht auch nach Ablauf dieser Frist noch anzunehmen, da die Frist allein eine Schutzfrist für den organisatorischen Ablauf innerhalb des Gerichts ist (Zöller/Feskorn, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 313a Rn 6).
Das Gericht ist danach berechtigt, das Urteil abgekürzt abzusetzen. Es wird ausdrücklich um diese Verfahrensweise gebeten.
Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass sodann der vertretenen Partei die Kostenprivilegierung nach Ziff. 1211 Nr. 2 KVGKG zukommt.
Rechtsanwalt
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