Kurzbeschreibung

Muster aus: FamRMandat_Sorge_Umgang_Aufl7

Muster 13.30: Antrag auf Ordnungsmittel nach § 89 FamFG

An das

Amtsgericht _________________________

Familiengericht

_________________________

Geschäfts-Nr.: _________________________

Antrag auf Festsetzung von Ordnungsmitteln gem. § 89 FamFG

der _________________________

– Antragstellerin/Mutter –

Verfahrensbevollmächtigte: _________________________

gegen

_________________________

– Antragsgegner/Vater –

Verfahrensbevollmächtigte: _________________________

Namens und in Vollmacht der Antragstellerin beantragen wir,

gegen den Antragsgegner wegen Verstoßes gegen Ziff. _________________________ des Beschlusses/des gerichtlich gebilligten Vergleichs des Familiengerichts _________________________ vom _________________________ Az. _________________________ ein Ordnungsgeld von bis zu 25.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festzusetzen.

Gründe:

Durch Beschluss des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________, Az. _________________________, wurde das Recht der elterlichen Sorge für die gemeinsamen Kinder der Eltern

_________________________, geboren am _________________________, und

_________________________, geboren am _________________________,

auf den Antragsgegner übertragen.

Beweis: Beschluss des Familiengerichts _________________________ vom _________________________, Az. _________________________; Beiziehung der Akten _________________________.

Im gleichen Verfahren haben die Eltern die Umgangskontakte der Antragstellerin mit dem Kind durch gerichtlich gebilligten Vergleich geregelt. Nach Ziffer _________________________ dieses Vergleichs ist die Antragstellerin berechtigt, die Kinder in der _________________________ Hälfte der Sommerferien zu sich zu nehmen und mit ihnen zu verreisen. Der Antragsgegner wurde vom Gericht zugleich nach § 89 Abs. 2 FamFG auf die Folgen der Zuwiderhandlung gegen diesen Vergleich hingewiesen.

Beweis: Vergleich vom _________________________; Beiziehung der Akten _________________________

Die Antragstellerin wollte die Kinder dem Vergleich entsprechend am _________________________ um _________________________ Uhr bei dem Antragsgegner abholen. Das hat der Antragsgegner schuldhaft verhindert. Im Einzelnen: _________________________.

Beweis: _________________________

Der Antragsgegner kann sich zu seiner Entschuldigung nicht darauf berufen, dass _________________________. Vielmehr wäre er verpflichtet gewesen, _________________________.

Nach allem hat der Antragsgegner gegen den gerichtlich gebilligten Vergleich schuldhaft verstoßen. Gegen ihn ist daher ein Ordnungsmittel festzusetzen, zumal zu erwarten ist, dass sich der Antragsgegner auch künftig nicht an die geschlossene Vereinbarung halten wird. Im Einzelnen: _________________________.

Beweis: _________________________

Die Ermittlungen des Gerichts, insbesondere die Anhörung der Kinder sowie der Bericht des Jugendamts, werden ebenfalls zu dem Ergebnis führen, dass gegen den Antragsgegner ein Ordnungsmittel festzusetzen ist.

Rechtsanwältin

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