Kurzbeschreibung

Muster aus: 1087 Anwaltformulare Vorsorgevollmachten, Horn (Hrsg.), 1. Aufl. 2019 (zerb verlag)

Muster 1.27: Baustein Grundmuster – Kurze Regelung des Grundverhältnisses (Auftragsrecht mit Alternativen zur Einschränkung der Rechenschaftspflicht)

(Standort im Grundmuster I und II: als Satz 2 in § 4 Abs. 1)

Der Bevollmächtigte hat bei der Wahrnehmung meiner Angelegenheiten dieselben Pflichten wie ein Betreuer gem. § 1901 BGB. Im Übrigen gilt Auftragsrecht (§§ 662 ff. BGB).

Alternativ: Im Übrigen gilt Auftragsrecht (§§ 662 ff. BGB), wobei der Bevollmächtigte nur eingeschränkt verpflichtet ist, gem. § 666 BGB Rechenschaft abzulegen,

Variante 1: und zwar nur für Rechtsgeschäfte, die Verpflichtungen/Verfügungen betreffen, die im Einzelfall – und bei Dauerschuldverhältnissen insgesamt – einen Wert von _________________________ EUR überschreiten.

Variante 2: und zwar nur für rückwirkend _________________________ Monate.

Variante 3: und zwar nur für Rechtsgeschäfte eines Kalenderjahres, wenn ich ein entsprechendes Verlangen spätestens bis zum 30.6. des folgenden Kalenderjahres stelle (optional:das Verlangen kann nur von mir persönlich gestellt werden, nicht von einem anderen Bevollmächtigten und/oder Betreuer und auch nicht von meinen Erben).

Variante 4.1: und zwar nur mir, einem anderen Bevollmächtigten und/oder einem Betreuer gegenüber, nicht gegenüber meinen Erben.

Variante 4.2: und zwar nur mir persönlich gegenüber, nicht gegenüber einem anderen Bevollmächtigten und/oder Betreuer und auch nicht gegenüber meinen Erben.

[244] Nach Bühler, FamRZ 2001, 1585; Limmer u.a./Müller, WürzbNotar-HdB, Teil 3 Kap. 3 Rn 1 (Grundmuster, dort VI).
[245] Nach Horn, ZEV 2016, 373.

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