Kurzbeschreibung

Muster aus: 1087 Anwaltformulare Vorsorgevollmachten, Horn (Hrsg.), 1. Aufl. 2019 (zerb verlag)

Muster 1.25: Baustein Grundmuster – Ausland

(Standort im Grundmuster I: § 4 Abs. 4)

Die Vollmacht soll – soweit möglich – auch im Ausland gelten. Soweit wie möglich soll auch bei Verwendung im Ausland auf die Vollmacht das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden (Rechtswahl); hilfsweise soll das sog. Wirkungslandprinzip gelten, d.h. das Recht des Staates, in dem die Vollmacht ihre Wirkungen entfaltet oder entfalten soll.[235]

[235] Nach Herrler/Heinze, MVHdB Bürgerl. Recht II, Muster VIII. 53a, dort I 3 und Anm. 8 (i.V.m. VIII. Einleitung Rn 6).

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