Kurzbeschreibung

Muster aus: 1325

Muster 1.10: Antrag auf Einsicht in das Grundbuch

An das

Amtsgericht

– Grundbuchamt –

in _________________________

In der Zwangsvollstreckungssache

Gläubiger ./. Schuldner

betreibt der Gläubiger ausweislich des in der Anlage in Abschrift beigefügten Vollstreckungstitels des _________________________ vom _________________________ Az: _________________________ gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung wegen der aus der anliegenden Forderungsaufstellung ersichtlichen Gesamtforderung.

Der Schuldner ist Eigentümer des im Grundbuch von _________________________, Blatt _________________________, Band _________________________ eingetragenen Grundstückes _________________________, Flur _________________________, Flurstück _________________________.

Soweit das diesbezügliche Grundbuch nicht bei dem dortigen Gericht geführt wird, wird um die formlose Abgabe an das zuständige Amtsgericht – Grundbuchamt – gebeten.

Namens und in Vollmacht des Gläubigers wird sodann gemäß § 12 GBO beantragt,

  einen unbeglaubigten Grundbuchauszug zu übersenden.

Soweit der Schuldner nicht mehr Eigentümer ist, jedoch in der Vergangenheit war, wird gebeten, den notariellen Grundstückskaufvertrag in Abschrift zu übersenden. Das rechtliche Interesse ergibt sich daraus, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Schuldner angesichts des drohenden Inkassos und der nunmehr drohenden Zwangsvollstreckung das Grundstück in einer nach dem Anfechtungsgesetz anfechtbaren Art und Weise an den jetzigen Eigentümer als Dritten übertragen hat.

Soweit die Zahl der erforderlichen Abschriften 100 Seiten übersteigt, wird gebeten, zunächst von einer Übersendung abzusehen. In diesem Fall ist beabsichtigt, die erforderlichen Informationen durch eine spätere Einsichtnahme in die Registerakten einzuholen.

Für die entstehenden Kosten sage ich mich persönlich stark.

Rechtsanwalt

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