Kurzbeschreibung

Muster aus: 1369, Anwaltformulare Zivilprozessrecht, Aufl. 20

Muster 10.7: Antrag auf öffentliche Zustellung bei unbekanntem Aufenthalt des Adressaten, § 185 Nr. 1 ZPO

An das

Amtsgericht
Landgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

wird namens und in Vollmacht des Klägers beantragt,

  die Zustellung der anliegenden Klageschrift vom _________________________ an den Beklagten im Wege der öffentlichen Zustellung zu bewilligen.

Zur Begründung des Antrages wird Folgendes ausgeführt:

Der Beklagte ist unbekannten Aufenthaltes. An der zuletzt bekannten Anschrift konnten dem Beklagten keine Schriftstücke zugestellt werden.

  Beweis: Mitteilung des Gerichtsvollziehers _________________________ vom _________________________
    Mitteilung der Post vom _________________________
    Als Anlage 1 beigefügt

Alle Maßnahmen zur Ermittlung des Aufenthaltsortes durch den Kläger sind erfolglos geblieben:

Die Anfrage des Klägers beim Einwohnermeldeamt vom _________________________ am letzten bekannten Wohnort des Beklagten hat ergeben, dass dieser dort noch immer gemeldet ist, d.h. seinen Wohnsitz aufgegeben hat, ohne sich ordnungsgemäß abzumelden.
  Beweis: Schreiben an das Einwohnermeldeamt vom _________________________ und Rückantwort vom _________________________ als Anlage 2 und 3
Auch eine Anfrage beim letzten bekannten Arbeitgeber des Beklagten, der Fa. _________________________ hat keine Anhaltspunkte für den Aufenthalt gegeben. Danach ist auch dem Arbeitgeber der Aufenthalt unbekannt.
  Beweis: Anschreiben an den Arbeitgeber vom _________________________ und Antwortschreiben vom _________________________ als Anlage 4 und 5
Der Kläger hat auch bei der für den letzten Wohn- und Arbeitsort des Beklagten zuständigen Staatsanwaltschaft angefragt, ob dort der Aufenthalt bekannt ist.
  Dies wurde verneint.
  Beweis: Anschreiben an die Staatsanwaltschaft vom _________________________ und deren Antwortschreiben vom _________________________ als Anlage 6 und 7
  Die Auskunft wurde verweigert.
  Beweis: Schreiben der Staatsanwaltschaft _________________________ vom _________________________

Insoweit wird gebeten, dass das erkennende Gericht im Wege der Amtshilfe weitere Auskünfte einholt, soweit dies für die Bewilligung einer öffentlichen Zustellung für erforderlich gehalten wird.

Eine Anfrage bei der geschiedenen Ehefrau ist ebenso wie eine Anfrage bei den bekannten Abkömmlingen des Beklagten
  unbeantwortet geblieben;
  ohne eine Mitteilung einer zustellungsfähigen Anschrift geblieben.
  Beweis: _________________________
Auf die Anfrage bei dem für den letzten Wohn- und Arbeitsort des Beklagten zuständigen Arbeitsamt wurde mitgeteilt, dass
  keine Anschrift des Beklagten bekannt ist;
  Beweis: _________________________
  keine andere als die letzte Wohnanschrift bekannt ist.
  Beweis: _________________________
  die Auskunft verweigert wird;
  Beweis: Schreiben des Arbeitsamtes _________________________ vom _________________________

Insoweit wird gebeten, dass das erkennende Gericht im Wege der Amtshilfe weitere Auskünfte einholt, soweit dies für die Bewilligung einer öffentlichen Zustellung für erforderlich gehalten wird.

Auf die Anfrage bei dem für den letzten Wohn- und Arbeitsort des Beklagten zuständigen Sozialamt wurde mitgeteilt, dass
  keine Anschrift des Beklagten bekannt ist;
  keine andere als die letzte Wohnanschrift bekannt ist.
  Beweis: _________________________
  die Auskunft verweigert wird.
  Beweis: Schreiben des Sozialamtes _________________________ vom _________________________

Insoweit wird gebeten, dass das erkennende Gericht im Wege der Amtshilfe weitere Auskünfte einholt, soweit dies für die Bewilligung einer öffentlichen Zustellung für erforderlich gehalten wird.

_________________________

Ein Vertreter des Beklagten oder eine andere zustellungsbevollmächtigte Person ist dem Kläger nicht bekannt.

Die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung nach § 185 Nr. 1 ZPO liegen damit vor, so dass gebeten wird, diese antragsgemäß zu bewilligen.

Rechtsanwalt

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