Zusammenfassung

Münzzähler unterschiedlicher Gerätetypen sind in Wohnanlagen zum Kostenausgleich (Verursacherprinzip) an Wasch-/Trockengeräten zu finden. Die Münze gibt eine vorher im Gerät eingestellte Zeitbegrenzung frei.

1 Zu den Gerätetypen

In der Regel sind Hartgeldgeräte oder Wertmarkengeräte im Einsatz.

Hartgeldgeräte arbeiten mit Euro- und Centmünzen, deren "Wert" vorher im Gerät eingestellt wird. Nachteil bei diesen Geräten ist ihre erhöhte Einbruch-/Raubgefahr. Ferner müssen Geldentnahme und Abrechnung von einer Vertrauensperson durchgeführt werden.

Wertmarkengeräte arbeiten mit speziell geformten Wertmarken. Diese geben im Münzautomaten ebenfalls Arbeitszeiten frei. Nachteilig ist, dass der Bewohner vor der Nutzung Wertmarken zu festgelegten Zeiten beispielsweise beim Hausmeister kaufen muss.

2 Zu den Kosten und zur Abrechnung

Die Geld-/Wertmünzen sind von einer Vertrauensperson abzurechnen. Einnahmen fließen auf das Konto der Eigentümergemeinschaft.

 
Praxis-Tipp

Nachkalkulation

Zweckmäßig ist eine Nachkalkulation in zeitlichen Abständen, um zu klären, ob der Münzpreis die tatsächlichen Kosten deckt.

2.1 Kostenverteilung

Wenn für die Waschgeräte im Keller Allgemeinstrom (Zähler für Keller oder Treppenhaus) eingesetzt wird, dürfen die Bewohner nicht doppelt belastet werden. Die Kosten für Allgemein-/Kellerstrom sind um den Stromkostenanteil der Waschmaschinen zu entlasten.

Der Anteil für Reparaturen und Erneuerung verbleibt bei der Gemeinschaft.

2.2 Höhe der Münzkosten

Die Eigentümerversammlung kann durch Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan die Höhe der Münzpreise durch Mehrheitsbeschluss bestimmen.

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