Leitsatz

Der Wohnungsmieter muss die Umstellung von der Gasetagenheizung auf die im Haus vorhandene Zentralheizung zur Herstellung eines üblichen Zustandes auch dann dulden, wenn er die Gasetagenheizung vor 20 Jahren auf eigene Kosten eingebaut hat.

 

Fakten:

Die Parteien streiten im vorliegenden Fall darüber, ob der Mieter eine Umstellung von der Gasetagenheizung auf die im Haus vorhandene Zentralheizung dulden muss, wenn er selbst vor 20 Jahren auf eigene Kosten die Gasetagenheizung eingebaut hatte. Das Landgericht gibt dem Vermieter Recht. Die Eigentumsverhältnisse an der Heizung spielen dabei keine Rolle.

 

Link zur Entscheidung

LG Berlin, Urteil vom 10.01.2012, 63 S 203/11LG Berlin, Urteil vom 10.1.2012 – 63 S 203/11

Fazit:

Das Amtsgericht hatte dem Mieter Recht gegeben mit der Begründung, die Umstellung stelle eine unzumutbare Härte dar. Das Landgericht sah das anders und entspricht damit dem Trend, dem Willen des Gesetzgebers Rechnung zu tragen, die Hauseigentümer bei der Modernisierung des Wohnungsbestandes zu unterstützen. Allerdings wurde Revision zugelassen.

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