Für die Annahme des Angebots eines Mobilfunkbetreibers zur Anmietung von Dachflächen einer Eigentumswohnanlage für die Aufstellung und den Betrieb einer Mobilfunkantennenanlage sprechen die zu erwartenden Mietzahlungen. Immerhin kann in größeren Städten wie etwa München mit jährlichen Mieteinnahmen von bis zu 20.000 EUR gerechnet werden. In kleineren Städten und Gemeinden sind die zu erwartenden Mieteinnahmen geringer.

Gegen die Annahme des Angebots spricht, dass man sich mit großer Wahrscheinlichkeit erheblichen Ärger einhandelt. Einerseits kann es Ärger mit Mietern bei vermietetem Sondereigentum geben. Vor allem aber sind Konflikte mit der Nachbarschaft zu erwarten, und das vor allem dann, wenn sich eine Bürgerinitiative mit begleitendem Presseecho bildet, die gegen den Mobilfunkantennenstandort mobil macht.

 
Achtung

Wertminderung bis Unverkäuflichkeit

Vor allem aber sind neben allen anderen Überlegungen die wirtschaftlichen Auswirkungen zu bedenken. Es steht fest, dass es wegen der kritischen Einstellung der Öffentlichkeit zum Thema Mobilfunk dem Wert von Immobilien schadet, wenn sich in ihrer Nähe eine Mobilfunkanlage befindet. Wertminderungen können zwischen 5 bis 50 % je nach Entfernung des betroffenen Gebäudes vom Standort einer Mobilfunkantennenanlage betragen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge