Miet-/Nutzungsausfall einschl. Nebenkosten

Der Versicherer entschädigt den versicherten Mietverlust. Versicherter Mietverlust ist

  • der Mietausfall, der dadurch entsteht, dass der Mieter infolge eines Sachschadens nach diesem Vertrag kraft Gesetzes oder nach dem Mietvertrag berechtigt ist, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern;
  • der Nutzungsausfall in Höhe des ortsüblichen Mietwerts der Räume, die der Versicherungsnehmer selbst nutzt oder unentgeltlich Dritten überlassen hat und die infolge eines Sachschadens nach diesem Vertrag unbenutzbar geworden sind, falls dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf etwa nutzbar gebliebene Räume nicht zugemutet werden kann (Alles-oder-nichts-Prinzip);
  • der Aufwand an etwaigen Nebenkosten.

Waren die Gebäude oder Räume zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls nicht vermietet, wird Mietausfall ersetzt, sofern Vermietung zu einem späteren, in der Wiederherstellungszeit liegenden Termin nachgewiesen wird.

Daten und Programme

Mietausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen werden nur ersetzt, wenn sie als Folge eines Sachschadens nach dem jeweiligen Vertrag am Datenträger, auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, entstanden sind. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Mietausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist, die nicht betriebsfertig oder nicht lauffähig sind oder die sich nur im Arbeitsspeicher der Zentraleinheit befinden.

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