Die Mieterin einer Wohnung in Berlin verlangt von der Vermieterin unter Berufung auf die Mietpreisbremse, die in Berlin seit Juni 2015 gilt, die Rückzahlung von Miete.

Das Mietverhältnis begann zum 1.5.2016. Im Mietvertrag ist eine Nettokaltmiete von 950 EUR monatlich vereinbart. Zuvor waren die Räume mit Mietvertrag vom 1.8.2011 für 950 EUR monatlich als Wohnung und sodann mit Mietvertrag vom 13.12.2012 für 900 EUR monatlich zur gewerblichen Nutzung vermietet.

Im April 2017 rügte die Mieterin, die Miethöhe verstoße gegen die Mietpreisbremse. Nach ihrer Auffassung ist die zulässige Miethöhe um 222 EUR monatlich überschritten. Die Mieterin verlangt die Rückzahlung überzahlter Miete für mehrere Monate sowie Feststellung, dass angesichts der Mietpreisbremse nur eine geringere Miete zulässig ist.

Die Vermieterin beruft sich darauf, dass im vorigen Wohnraummietverhältnis über die Räume ebenfalls eine Monatsmiete von 950 EUR vereinbart war und sie diesen Betrag auch im neuen Mietverhältnis verlangen dürfe.

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