Kurzbeschreibung

Der Mieter hat den Mietvertrag trotz Kenntnis und Wissen von der Tragweite eines Mangels unterzeichnet. Nun möchte er die Beseitigung dieses Mangels, was der Vermieter mit diesem Musterschreiben zurückweist.

Vorwort

Hat der Mieter einen Mangel der Mietsache bereits bei Vertragsschluss gekannt, ist er weder zur Mietminderung gem. § 536 BGB berechtigt, noch hat er Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche gem. § 536a BGB.

Musterschreiben

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

_________________

_________________

_________________, den _________

Mietverhältnis _________________

Hier: Ihr Schreiben vom _________

Sehr geehrte/r _________________,

mit Ihrem Schreiben vom __________ haben Sie mir gegenüber folgende Mängel des Mietobjekts gerügt:

Sie haben mich unter Fristsetzung auf den _________ zur Beseitigung der genannten Mängel aufgefordert und angekündigt, die Miete wegen dieser Mängel zu mindern. Hierzu habe ich Ihnen mitzuteilen, dass Ihnen weder ein Anspruch auf Beseitigung der genannten Mängel noch auf Minderung der Miete zusteht, da Ihnen diese Mängel bei Abschluss des Mietvertrags bereits bekannt waren; dies haben wir im Mietvertrag/im Nachtrag zum Mietvertrag vom _________ ausdrücklich so festgehalten. Mit den geltend gemachten Ansprüchen sind Sie damit nach § 536b BGB ausgeschlossen. Einen Vorbehalt gemäß § 536b Satz 3 BGB haben Sie mir gegenüber nicht erklärt. Die durch Sie geltend gemachten Ansprüche habe ich deshalb vollumfänglich zurückzuweisen. Ich habe Sie deshalb hiermit aufzufordern, auch weiterhin die ungeminderte Miete vollständig und pünktlich an mich zu bezahlen.

Mit freundlichem Gruß

Vermieter

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