Überblick

Grundsätzlich schuldet der Vermieter, mit Abschluss des Mietvertrags, eine Wohnung, die dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht. Maßstab dafür ist der Mietvertrag. Fehlt eine Regelung zu der Frage, ob der Vermieter einen bestimmten Zustand oder eine bestimmte Ausstattung der Wohnung schuldet, entscheidet darüber die Verkehrsanschauung.[1] Hat die Wohnung einen Fehler oder Mangel, darf der Mieter grundsätzlich die Miete kürzen (mindern). Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vermieter den Mangel oder die Fehler verschuldet hat.

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