BMF, 15.6.2022, IV B 6 - S 1320/19/10011 :001

In der Anlage übersende ich Ihnen die Neufassung des Merkblattes zur internationalen Rechtshilfe in Steuerstrafsachen.

Das Merkblatt wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen zum Download bereit.

Merkblatt
zur internationalen Rechtshilfe in Steuerstrafsachen

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für den internationalen Rechtshilfeverkehr in Steuerstrafsachen (einschließlich Steuerordnungswidrigkeiten) die nachfolgenden Grundsätze. Dieses Schreiben findet keine Anwendung auf den Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung.

Abkürzungsverzeichnis

AA Auswärtiges Amt
Abk. Abkommen
ABl. Amtsblatt
ABl. EU Amtsblatt der Europäischen Union
Abs. Absatz
Abschn. Abschnitt
AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
AO Abgabenordnung
ARO Asset Recovery Office
Art. Artikel
AStBV Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer)
BBA Betrugsbekämpfungsabkommen EU – Schweiz
BAnz Bundesanzeiger
BfJ Bundesamt für Justiz
BGBl. Bundesgesetzblatt
BKA Bundeskriminalamt
BKAG Bundeskriminalamtgesetz
BMF Bundesministerium der Finanzen
BMJ Bundesministerium der Justiz
bspw. beispielsweise
BStBl Bundessteuerblatt
BT-Drs. Bundestagsdrucksache
Buchst. Buchstabe
BZSt Bundeszentralamt für Steuern
bzw. beziehungsweise
CARIN Camden Asset Recovery Inter-Agency Network
CH Schweiz
DBA Doppelbesteuerungsabkommen
DStA Delegierte Europäische Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
EEA Europäische Ermittlungsanordnung
EG Europäische Gemeinschaft
EGGVG Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
EJN Europäisches Justizielles Netz
ErgV Ergänzungsverträge
EU Europäische Union
EUAHiG EU-Amtshilfe-Gesetz
EuGH Europäischer Gerichtshof
EU-MS Mitgliedstaat(en) der Europäischen Union
EU-Parlament Europäisches Parlament
EU-Rat Europäischer Rat
EUCARIS European Car and Driving License Information System
EUStA Europäische Staatsanwaltschaft
EuRhÜbk Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959
EU-RhÜbk Übereinkommen vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
f. folgende
ff. folgende
FGO Finanzgerichtsordnung
FRONTEX Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache
FVG Finanzverwaltungsgesetz
GBA Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
gem. gemäß
GG Grundgesetz
ggf. gegebenenfalls
GVG Gerichtsverfassungsgesetz
GVGEG Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
HKA Handels- und Kooperationsabkommen vom 29. April 2021
INPOL Informationssystem der Polizei
insb. Insbesondere
IRG Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
i. S. v. im Sinne von
i. V. m. in Verbindung mit
LKA Landeskriminalamt
MS Mitgliedstaaten
Nr. Nummer
Nrn. Nummern
OECD-AHiÜbk Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und das Protokoll vom 27. Mai 2010
OLAF Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (französisch ”Office Européen de Lutte Anti-Fraude”)
RB Rahmenbeschluss
Rh/RH Rechtshilfe
RHV Rechtshilfevertrag
RhAbk Rechtshilfeabkommen
RiVASt Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten
RL-EEA Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen
S. Seite
s. siehe
SDÜ Übereinkommen vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen (sog. Schengener Durchführungsübereinkommen)
SEV Sammlung der Europaratsverträge
SIENA Secure Information Exchange Network Application
sog. sogenannt
StGB Strafgesetzbuch
StPO Strafprozessordnung
TIEA Tax Information Exchange Agreement = Informationsaustauschabkommen
Tz. Textziffer
Urt. v. Urteil vom
u. a. unter anderem
u. ä. und ähnliche
v. vom
vgl. vergleiche
VO Verordnung
VO SE Verordnung Sicherstellung und Einziehung
ZAUBER Zentrale Datenbank zur Speicherung und Auswertung von Umsatzsteuer-Betrugsfällen und Entwicklung von Risikoprofilen
z. B. zum Beispiel
ZP-EuRhÜbk Zusatzprotokoll vom 17. März 1978 zum EuRhÜbk
2. ZP-EuRhÜbk Zweites Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum EuRhÜbk
ZP-EU-RhÜbk Zusatzprotokoll vom 16. Oktober 2001 zum EU-RhÜbk
 

1 Allgemeines

 

1.1 Internationale Rechtshilfe in Steuerstrafsachen

Die deutschen Finanzbehörden beanspruchen und leisten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten internationale Rechtshilfe bei der Ermittlung und Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten nach Maßgabe der gesetzlichen Grundlagen. Die maßgebenden Grundsätze sind in diesem Schreiben dargestellt. Sie gelten für Straftaten, deren Verfolgung den Finanzbehörden nach § 386 Abs. 2 AO zugewiesen ist, sowie für die Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten (§§ 377, 409 ff. AO).

Die Grundsätze aus dem IRG gelten entsprechend für Verfahren wegen Taten, die nach deutschem Recht als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße oder...

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