Kurzbeschreibung

Im Meldeverfahren zur Sozialversicherung gibt es zahlreiche Sachverhalte, die mit unterschiedlichen Abgabegründen innerhalb bestimmter Fristen zu melden sind. Diese Meldesachverhalte, die entsprechenden Meldungen, Abgabegründe und Fristen werden hier übersichtlich dargestellt.

Anmeldungen

Meldesachverhalt Art der Meldung Abgabegrund Frist
Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung Anmeldung 10 Mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsbeginn
Wechsel der Krankenkasse bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis Anmeldung
(bei der neuen Krankenkasse)
11 Mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Krankenkassenwechsel
Wechsel der Beitragsgruppe bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis Anmeldung 12 Mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beitragsgruppenwechsel
Sonstige Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis Anmeldung 13 Mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen
Aufnahme einer Beschäftigung in bestimmten Wirtschaftsbereichen/-zweigen Sofortmeldung 20 Spätestens am Tag der Beschäftigungsaufnahme

Abmeldungen

Meldesachverhalt Art der Meldung Abgabegrund Frist
Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung Abmeldung 30 Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsende
Wechsel der Krankenkasse bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis Abmeldung
(bei der bisherigen Krankenkasse)
31 Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Krankenkassenwechsel
Wechsel der Beitragsgruppe bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis Abmeldung 32 Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beitragsgruppenwechsel
Sonstige Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis Abmeldung 33 Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach der Änderung
Ende der Beschäftigung nach Unterbrechung ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV (z. B. unbezahlter Urlaub von mehr als einem Monat) Abmeldung 34 Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsende
Ende der Beschäftigung bei Unterbrechung wegen Arbeitskampf von mehr als einem Monat Abmeldung 35 Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsende
Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional) Abmeldung 36 Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach dem Wechsel
Ende der Beschäftigung wegen Todes Abmeldung 49 Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach dem Todesfall

An-/Abmeldungen

Meldesachverhalt Art der Meldung Abgabegrund Frist
Beginn und Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung Gleichzeitige An-/Abmeldung 40 Mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen

Jahresmeldungen/Entgeltmeldungen

Meldesachverhalt Art der Meldung Abgabegrund Frist
Beschäftigungszeit und Arbeitsentgelt für jeden am 31.12. eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigten Jahresmeldung 50 Mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens bis zum 15.2. des Folgejahres
UV-beitragspflichtiges Arbeitsentgelt für jeden am 31.12. eines Jahres Beschäftigten UV-Jahresmeldung 92 Spätestens bis zum 16.2. des Folgejahres

Meldungen wegen Unterbrechung der Beschäftigung

Meldesachverhalt Art der Meldung Abgabegrund Frist
Unterbrechung der Beschäftigung ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts von weniger als einem Monat (z. B. unbezahlter Urlaub, Krankengeldbezug) keine Meldung    
Unterbrechung der Beschäftigung ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts für mindestens einen Kalendermonat, ohne dass die Mitgliedschaft in der Kranken-/Pflegeversicherung davon berührt wird (z. B. Krankengeldbezug) Unterbrechungs-
meldung
51 2 Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung
Unterbrechung der Beschäftigung wegen Elternzeit für mindestens einen Kalendermonat Unterbrechungs-
meldung
52 2 Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung
Unterbrechung der Beschäftigung wegen Ableistung gesetzlicher Dienstpflicht oder freiwilligem Wehrdienst für mindestens einen Kalendermonat Unterbrechungs-
meldung
53 2 Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung

Änderungsmeldungen

Meldesachverhalt Art der Meldung Abgabegrund Frist
Änderung des Namens eines Beschäftigten Namensänderung 60 Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach der Änderung
Änderung der Anschrift eines Beschäftigten Anschriftenänderung 61 Mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach der Änderung
Änderung des Aktenzeichens/der Personalnummer eines Beschäftigten Änderungsmeldung 62 ...

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