Neben den abzugebenden Meldungen über die den einzelnen Versorgungsempfänger betreffenden Sachverhalte haben die Zahlstellen darüber hinaus monatlich einen Beitragsnachweis an die bei ihr vorhandenen Krankenkassen abzugeben. Die Beitragsnachweise dürfen ebenfalls nur auf elektronischem Wege an die Krankenkassen übermittelt werden. Der Beitragsnachweis beinhaltet die Gesamtsumme der abzuführenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die bei der jeweiligen Krankenkasse versicherten Versorgungsempfänger der Zahlstelle.

 
Hinweis

Nachweis des Zusatzbeitrags

Die von den Zahlstellen an die Krankenkassen jeweils abzuführenden Zusatzbeiträge sind getrennt von den nach dem allgemeinen Beitragssatz abzuführenden Beiträgen auszuweisen.

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