Überblick

Am 26.7.2012 ist das Mediationsgesetz und am 1.9.2017 die Verordnung über die Fort- und Ausbildung von zertifizierten Mediatoren in Kraft getreten. Sie etablieren bundesweit die Rolle des Güterichters und regeln die Rolle des (zertifizierten) Mediators im Mediationsverfahren.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Mit dem Mediationsgesetz (MediationsG) v. 21.7.2012, BGBl X S. 1577 wurde die Richtlinie 2008/­52/EG vom 21.5.2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen in das deutsche Recht umgesetzt. Von seinem Charakter her ist das Mediationsgesetz ein Berufsgesetz, das eine einheitliche rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Mediatoren bildet. Flankiert wird das Mediationsgesetz von der Verordnung über die Fort- und Ausbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) v. 21.8.2016, die am 1.9.2017 in Kraft getreten ist. Beides sind inzwischen überarbeitete Spezialgesetze, die etwaig widersprechende berufsrechtliche Vorschriften aus dem Grundberuf des Mediators verdrängen, gleich ob dieser Anwalt, Notar, Architekt, Psychologe oder sonstiges ist.

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