Ist der Mediator erst mal zertifiziert, muss er im Anschluss regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, um seine Mediations-Kenntnisse und -Fähigkeiten zu vertiefen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Künftig wird dies durch die Ausbildungseinrichtungen kontrolliert und bescheinigt. Nur mit den fristgerechten Bescheinigungen darf sich ein Mediator weiterhin zertifiziert nennen (§ 3 Abs. 4 ZMediatAusbV n. F.).

Innerhalb von 4 Jahren müssen mindestens 40 Zeitstunden an Fortbildung absolviert werden, wobei die Vierjahresfrist erstmals mit Ausstellung der Bescheinigung nach § 2 Abs. 6 zu laufen beginnt (§ 3 ZMediatAusbV n. F.).

Erfüllt der zertifizierte Mediator seine Verpflichtungen zur Fortbildung nicht, hat dies nunmehr Konsequenzen. Dann entfällt eine Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "zertifizierter Mediator" automatisch (§ 3 Abs. 1 S. 3 ZMediatAusbV n. F.).

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