Während bis zum 29.2.2024 nur eine Einzelsupervision innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Ausbildungslehrgangs durchgeführt werden musste, sind künftig 5 supervidierte Mediationsfälle erforderlich. Diese sind nun – anders als bislang – zudem Voraussetzung für die Erteilung der Bescheinigung als zertifizierter Mediator und nicht mehr der Ausbildung nachgeschaltet und unkontrolliert durch die Ausbildungseinrichtung.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen